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Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund
Bundesamt für Justiz verhängt erneut Ordnungsgeld gegen Singulus
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten des Solarmaschinenbauers Singulus Technologies festgesetzt. Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte Unterlagen nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zulasten des Solarmaschinenbauers Singulus Technologies festgesetzt. Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte Unterlagen nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht.
Laut BfJ hat Singulus gegen § 325 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verstoßen, weil das Unternehmen Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung einreichte. Nach Angaben des Bundesamtes hat Singulus gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Das BfJ hatte 2022 in gleicher Sache bereits Ordnungsgelder von insgesamt 100.000 Euro gegen Singulus verhängt. Hintergrund der Strafzahlungen sind Verzögerungen bei der Veröffentlichung des längst überfälligen Jahresabschlusses 2020. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG prüft weiterhin die Zahlen des finanziell angeschlagenen Unternehmens für 2020 und 2021. Ein Testat für die Abschlüsse könne man erst erteilen, „wenn weitere Prüfungshandlungen im Hinblick auf die positive Fortführungsprognose der Gesellschaft durchgeführt worden sind“, teilte KPMG im Januar mit. Singulus geht aktuell davon aus, den Jahresabschluss 2020 am 17. März veröffentlichen zu können.
Mehr zu den wirtschaftlichen Schwierigkeiten von Singulus können Sie hier lesen.
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