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ETF-Test: L&G Hydrogen Economy UCITS ETF
Investments in reine Wasserstoff-Unternehmen sind nach Einschätzung von ECOreporter hochriskant. Ist der L&G Hydrogen Economy ETF eine gute Möglichkeit für Anlegerinnen und Anleger, vom Aufbau der grünen Wasserstoffwirtschaft zu profitieren? Die Redaktion hat genau hingeschaut.
Anbieter des ETFs ist der britische Vermögensverwalter Legal & General Investment Management (LGIM). LGIM ist Mitbegründer der Klima-Initiative „Net Zero Asset Managers“. Fondsgesellschaften versprechen hier, ihre Portfolios klimaneutral aufzustellen. Der Haken an diesem Versprechen: Die Fondsanbieter räumen sich selbst eine Frist bis zum Jahr 2050 ein. Bleibt zu hoffen, dass es dann sowieso nur noch klimaneutrale Investments gibt – und dass das Klima dann noch zu retten ist.
Sinnvoll: LGIM listet jährlich Unternehmen auf, die beim Klimaschutz besonders hinterherhinken. Investments in diese Unternehmen schließt die Fondsgesellschaft aus. So steht etwa der Ölriese Exxon Mobil für LGIM und damit auch für diesen ETF auf der Ausschlussliste.
Finanzen/Risiko
Der ETF startete im Februar 2021. Da er damit noch keine drei Jahre am Markt ist, vergibt ECOreporter keine Finanznote.
Hier finden Sie den aktuellen Kurs des ETFs bei ECOreporter und Details zur Wertentwicklung
Die jährlichen Gebühren sind mit 0,49 Prozent für einen ETF hoch. ECOreporter empfiehlt eine Mindestanlagedauer von zehn Jahren.
Nachhaltigkeitskonzept
Der ETF investiert in 29 Unternehmen, die sich aktiv an der Wertschöpfungskette der Wasserstoffindustrie beteiligen. Dazu zählen Energieeinspeisung, -transport, -speicherung und -endverbrauch.
Der Anbieter definiert als ein Kriterium für den ETF die „Verwendung von Wasserstoff als saubere, CO2-arme Energiequelle zur Deckung des Energiebedarfs der Welt“. Ausschlusskriterien sollen gewährleisten, dass für den Aktienkorb nur nachhaltige Unternehmen ausgewählt werden.
Der ETF bildet einen Index des Frankfurter Indexanbieters Solactive nach. Solactive stellt diesen nach Kriterien von L&G zusammen und nutzt dafür Daten der Nachhaltigkeitsratingagentur Sustainalytics.
Ausschlusskriterien
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die an der Herstellung umstrittener Waffen beteiligt sind oder für einen ununterbrochenen Zeitraum von drei Jahren mindestens eines der Prinzipien des UN Global Compact (vor allem Menschen- und Arbeitsrechte) verletzt haben.
Zudem dürfen Unternehmen nicht mehr als 10 Prozent ihres Umsatzes mit Kohlebergbau und Kohlestrom erzielen. Eine vollständige Liste der Ausschlusskriterien finden Sie im Premium-Bereich.
Wie nachhaltig ist dieser ETF?
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