Neue EU-Vorschriften sollen Privatanlegern das nachhaltige Investieren erleichtern. Wie gut das gelingt, ist noch unklar. / Foto: Pixabay / Foto: Pixabay

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EU-Offenlegungsverordnung: Sind wirklich 25 % aller Fonds nachhaltig?

Seit Mitte März müssen Fondsanbieter angeben, ob ihre Produkte nachhaltig sind. Der Nutzen für Anlegerinnen und Anleger ist bislang überschaubar.

Die neue EU-Offenlegungsverordnung verpflichtet Fondsgesellschaften, ihre Fonds in eine von drei Schubladen einzusortieren: Nicht nachhaltige Produkte fallen unter Artikel 6 der Verordnung. Wenn Fonds ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen, erfüllen sie die Kriterien nach Artikel 8, die Finanzbranche spricht in dem Fall von hellgrünen Fonds. Dunkelgrün nach Artikel 9 sind Produkte, die ein konkretes Nachhaltigkeitsziel verfolgen.

Die Ratingagentur Morningstar hat zum Stichtag 29. März die Dokumente von knapp 5.700 Fonds und ETFs ausgewertet, die im wichtigsten europäischen Fondsdomizil Luxemburg aufgelegt wurden. Das Ergebnis: 18 Prozent der untersuchten Produkte sind nach Artikel 8 als hellgrün klassifiziert, 3,6 Prozent nach Artikel 9 als dunkelgrün. Die nachhaltigen Fonds machen zusammen 25 Prozent des Gesamtvolumens der untersuchten Fonds aus.

Gefahr von Greenwashing

Die Morningstar-Analysten rechnen damit, dass der Anteil nachhaltiger Produkte in den nächsten Monaten weiter steigen wird, weil Anbieter herkömmliche Fonds umbauen oder neue Produkte nach Artikel 8 und 9 auflegen werden.

Aber können sich Anlegerinnen und Anleger darauf verlassen, dass die Fonds, die sich nachhaltig nennen, auch tatsächlich nachhaltig sind? Bislang eher nicht, denn die Anbieter stufen ihre Produkte selbst ein. Und sie haben ein Interesse daran, möglichst viele grüne Fonds anbieten zu können, weil nachhaltige Finanzprodukte gerade im Trend liegen.

Laut Morningstar hat beispielsweise die französische Großbank BNP Paribas ungefähr 80 Prozent ihrer Fonds und ETFs als nachhaltig gekennzeichnet. Dass alle diese Produkte für nachhaltige Anlegerinnen und Anleger uneingeschränkt zu empfehlen sind, darf bezweifelt werden: Die „grünen“ ETFs von BNP, die ECOreporter bislang getestet hat, sind bei der Nachhaltigkeit fast ausnahmslos durchgefallen (die Tests finden Sie hier). Auch Fonds und ETFs anderer Anbieter, die nach Artikel 8 oder 9 eingestuft sind, haben in unseren Tests schwache Nachhaltigkeitsnoten erhalten.

Eine Übersicht über alle von ECOreporter bislang analysierten Fonds und ihre Wertentwicklung finden Sie hier.

Mehr zum Thema EU-Offenlegungsverordnung können Sie hier lesen.

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