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Greenwashing-Verdacht: DWS unterschreibt Unterlassungserklärung
Irreführende Werbung für den Aktienfonds DWS Invest ESG Climate Tech warf die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Fondsgesellschaft DWS vor und klagte. Um einem Gerichtsverfahren aus dem Weg zu gehen, hat die DWS eine Unterlassungserklärung abgegeben – ein Fehlverhalten sieht die Deutsche Bank-Tochter bei sich aber nicht.
Die DWS hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale behauptet, Anlegerinnen und Anleger würden mit dem DWS Invest ESG Climate Tech nicht in Kohle- oder Rüstungsunternehmen investieren. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass die DWS nicht transparent darstelle, wie sie zu dieser Aussage komme. ECOreporter hat die Fondsunterlagen geprüft: Der DWS Invest ESG Climate Tech muss nur zu mindestens 51 Prozent in Aktien von Unternehmen anlegen, die die Nachhaltigkeitskriterien des Fonds erfüllen. Zudem gelten für die Ausschlusskriterien, darunter Kohlegeschäfte, Toleranzschwellen beim Umsatz.
Gerichtsverfahren abgewendet
In der Unterlassungserklärung verpflichtet sich die DWS, die beanstandete Werbung für den Fonds ab 22. März zu unterlassen. Hätte das Fondshaus die Erklärung nicht abgegeben, wäre es am heutigen Freitag zu einer ersten gerichtlichen Anhörung vor dem Frankfurter Landgericht gekommen.
Ein Schuldeingeständnis ist mit der Unterlassungserklärung allerdings nicht verbunden. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Werbematerialien den gesetzlichen Anforderungen entsprechen“, sagte die DWS gegenüber dem „Handelsblatt“. „Die Werbemitteilungen enthalten keine falschen Aussagen“. Der Fondsanbieter will die beanstandete Werbung unter Angabe zusätzlicher Quellen und Erläuterungen weiterhin verwenden. Die Verbraucherzentrale hat bereits angekündigt, die Werbung zu gegebener Zeit erneut zu prüfen.
Die DWS hat seit Jahren mit Greenwashing-Vorwürfen zu kämpfen, ECOreporter berichtete unter anderem hier.
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