Andrew Murphy ist Mitgründer und Vorstand der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung AG. Wie wählt das Unternehmen grüne Investemnts aus? / Foto: Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung

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Interview: Was macht eine nachhaltige Vermögensverwaltung? Für wen lohnt sie sich?

Wer eine Vermögensverwaltung beauftragt, legt die Verantwortung für seine Investitionen in die Hände von Profis. Doch wie gut sind die bei nachhaltiger Geldanlage? Wie transparent arbeiten sie? Und wie hoch sollte die Mindestanlagesumme sein? Ein Interview mit Andrew Murphy, Vorstand und Mitgründer der Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensverwaltung.

Die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten wie Fonds und ETFs einzuschätzen, ist für Außenstehende schwierig. Ein Blick auf die Einordnung nach EU-Vorschriften (siehe rechte Spalte) reicht bislang nicht aus, um festzustellen, wie grün ein Anlageprodukt tatsächlich ist. Vermögensverwalter sollten hier zu zusätzlichen Bewertungen greifen.

ECOreporter hat die Murphy&Spitz Nachhaltige Vermögensberatung dazu befragt, wie sie die Nachhaltigkeit von Investments beurteilt, Ihre Anlegerinnen und Anleger informiert und für wen eine Vermögensberatung überhaupt in Frage kommt. Lesen Sie (überwiegend im Premium-Bereich) die Antworten von Andrew Murphy.

ECOreporter: Herr Murphy, was unterscheidet eine Vermögensverwaltung von einer Vermögensberatung?

Andrew Murphy: Vermögensberatung und Vermögensverwaltung unterscheiden sich zuallererst einmal zulassungs- und aufsichtsrechtlich. Der Begriff des Vermögensberaters ist nicht geschützt und unterliegt keiner aufsichtsrechtlichen Zulassungspflicht. Vermögensberater werden daher auch nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank überprüft.

Ein Vermögensverwalter benötigt hingegen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) die Zulassung der BaFin, wird von dieser beaufsichtigt und jährlich überprüft. Als reguliertes Finanzinstitut muss eine Vermögensverwaltung Mindestkapitalquoten und fachliche Eignungen vorweisen, eine interne Revision und eine Vielzahl von Prüfungen durchlaufen und Berichte leisten.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Tätigkeiten einer Vermögensberatung und einer Vermögensverwaltung inhaltlich deutlich. Der Unterschied steckt bereits im Namen: Die Vermögensberatung berät ihre Kund:innen mit dem Ziel, ihnen die Entscheidung für passende Finanzinstrumente von der Aktie bis hin zur Versicherung zu erleichtern und ihnen ebensolche zu verkaufen. Sie schlägt den Kund:innen verschiedene passende Finanzinstrumente vor und empfiehlt eine zum Rendite-Risiko-Profil passende Streuung. Für die Beratung erhält sie in der Regel eine Vergütung. Für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten und Versicherungen, die die Kund:innen auf Grundlage der Beratung tätigen, erhalten die Vermögensberater gegebenenfalls eine zusätzliche Rückvergütung des Emittenten beziehungsweise Anbieters in Form eines Ausgabeaufschlags oder einer Provision. Der Vermögensberater berät also zum Abschluss einer Geldanlage.

Echte Nachhaltigkeitsbewertung ist anspruchsvoll

Seit 2021 gibt es die im Deutschen meist Offenlegungsverordnung genannte "Sustainable Finance Disclosure Regulation" (SFDR) der Europäischen Union. Sie bestimmt, dass alle Fondsgesellschaften ihre Produkte in drei Kategorien unterteilen: Artikel 6, was für traditionelle Finanzprodukte ohne Nachhaltigkeitsansprüche steht, Artikel 8 (berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien) und Artikel 9 (verfolgt ein konkretes Nachhaltigkeitsziel).

Was nachhaltig ist, soll dabei die EU-Taxonomie bestimmen, ein verbindliches Regelwerk zur Nachhaltigkeit – doch die Taxonomie ist umstritten, weil sie etwa Atomkraft als nachhaltig einstuft. ECOreporter testet regelmäßig als nachhaltig vermarktete Fonds und ETFs und stellt dabei insbesondere bei ETFs immer wieder Nachhaltigkeitsdefizite bis hin zu Greenwashing fest. Alle ECOreporter-Fondstests finden Sie hier, eine Übersicht zu den ECOreporter-ETF-Tests können Sie hier lesen.

Die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA arbeitet aktuell an einer deutlichen Verschärfung der Vorschriften, wann ein Fonds sich nachhaltig nennen darf. Viele Anbieter haben mittlerweile schon selbst damit begonnen, ihre sogenannten ESG-Produkte herabzustufen, meist von Artikel 9 auf Artikel 8. ESG steht für die Bereiche Ökologie (E wie Environment), Soziales (S wie Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (G wie Governance). Eine verbindliche Definition von ESG gibt es bislang nicht.

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