Singulus stellt unter anderem Produktionsmaschinen für die Solarindustrie her. Nach einem schwierigen Jahr 2020 hat das Unternehmen finanzielle Probleme. / Foto: Singulus

  Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund

Singulus fordert Anleihegläubiger zur Stimmabgabe auf

Der angeschlagene Solarmaschinenbauer Singulus droht in noch größere finanzielle Schwierigkeiten zu geraten, wenn die Bedingungen seiner Anleihe 2016/2021 nicht geändert werden. Deshalb bittet das Unternehmen aus Kahl am Main seine Gläubiger jetzt um Zustimmung zu entsprechenden Vorschlägen.

Nach dem überraschenden Rücktritt des Gläubigervertreters C&P (ECOreporter berichtete hier) möchte Singulus einen neuen gemeinsamen Vertreter wählen lassen. Zudem fordert das Unternehmen seine Gläubiger auf, über einen Zeitraum von neun Monaten auf ihr Kündigungsrecht für die Anleihe 2016/2021 (WKN: A2AA5H) zu verzichten.

Der Hintergrund: Singulus hat nach wie vor nicht seine bereits überfälligen Jahresberichte 2020 und 2021 veröffentlicht. Daher können Anlegerinnen und Anleger die Anleihe nach den bisherigen Bedingungen in Kürze außerordentlich kündigen. Singulus wäre aber möglicherweise nicht in der Lage, die Anleihe zum jetzigen Zeitpunkt zurückzuzahlen.

Die neuen Vorschläge des Unternehmens können die Gläubiger vom 26. bis 30. August im Rahmen einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung annehmen oder ablehnen. Singulus hofft, die ausstehenden Jahresabschlüsse bis Ende Oktober veröffentlichen zu können.

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