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Nachhaltige Aktien, Anleihen / AIF, Wachhund
Singulus Technologies: BaFin setzt Geldbuße fest
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldbuße von 340.000 Euro gegen den Solarmaschinenbauer Singulus Technologies verhängt. Es ist bereits das zweite Strafgeld in diesem Jahr.
Laut BaFin hat Singulus zu spät mitgeteilt, wo die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich gemacht werden. Dies stelle einen Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz dar. Das Unternehmen aus Kahl am Main kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Im Frühsommer hatte das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro gegen Singulus festgesetzt. Das Unternehmen hatte Rechnungsunterlagen für 2020 nicht fristgerecht beim Bundesanzeiger eingereicht. Nach Angaben des Bundesamtes legte Singulus gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde ein.
Singulus hat seine längst überfälligen Jahresberichte 2020 und 2021 nach wie vor nicht fertiggestellt. Der mehrfach verschobene Jahresbericht 2020 soll jetzt am 28. Oktober veröffentlicht werden.
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