UDI möchte Zinsen zurück, die die Unternehmensgruppe eigenen Angaben zufolge nicht hätte ausschütten dürfen. / Foto: Pixabay

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UDI-Genussrechte: Anleger sollen Zinsen zurückzahlen

Der nächste Tiefschlag für Anlegerinnen und Anleger, die Geld in die angeschlagene UDI-Gruppe investiert haben: UDI fordert Inhaber von Genussrechten auf, ausgeschüttete Zinsen kurzfristig zurückzuzahlen oder auf eine Verjährungseinrede zu verzichten. Andernfalls droht UDI damit, „weitere Schritte einzuleiten“. Die zurückgeforderten Zinsen reichen bis 2007 zurück. Wie sollen Investoren reagieren?

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In einem UDI-Schreiben vom 20. Dezember an Anlegerinnen und Anleger, das ECOreporter vorliegt, heißt es mit Bezug auf das UDI Genussrecht 1: „Bei der Aufarbeitung der Finanzinstrumente anlässlich des erfolgten Eigentümer- und Managementwechsels wurde in den letzten Monaten festgestellt, dass eine Verzinsung (…) jeweils nur bei Vorliegen eines Jahresüberschusses der Emittentin hätte gezahlt werden dürfen.“ UDI beruft sich dabei auf Regelungen in den Genussrechtsbedingungen.

Aus einer beigefügten Aufstellung geht hervor, dass die Emittentin des UDI Genussrecht 1 von 2007 bis 2020 Jahresverluste von kumuliert etwa 2 Millionen Euro erzielt hat. „Aufgrund der ausgewiesenen Jahresfehlbeträge hätten an Sie als Genussrechtsgeber/in keine Zinszahlungen erfolgen dürfen“, heißt es weiter in dem Schreiben. UDI fordert Anlegerinnen und Anleger daher auf, zu viel gezahlte Zinsen bis 30. Dezember 2021 auf ein Konto der von UDI-Chef Rainer Langnickel geführten UDI Projekt-Finanz GmbH aus Roth zu überweisen.

In dem konkreten Schreiben, der ECOreporter vorliegt, geht es um einen mittleren vierstelligen Euro-Betrag. Wer das Geld nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen kann, soll eine beigefügte Verjährungsverzichtserklärung unterschreiben. Werde weder gezahlt noch unterschrieben, sei „die Emittentin rechtlich gehalten“, gegen die Anlegerin oder den Anleger „weitere Schritte einzuleiten“.

ECOreporter rät Betroffenen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt, bevor Sie Zahlungen leisten oder die Verjährungsverzichtserklärung unterschreiben. Die Redaktion kann anhand der bislang vorliegenden Informationen nicht einschätzen, ob Forderungen von UDI möglicherweise unberechtigt oder bereits verjährt sind.

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