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Vermögensanlagen und Wertpapiere: Dokumente in der BaFin-Datenbank verfügbar
Seit 1. Januar 2022 stellt die BaFin deutlich mehr Unterlagen zum Vollabruf als pdf-Datei auf ihrer Webseite zur Verfügung. Dies gilt für neue Vermögensanlagen- und Wertpapier-Informationsblätter (VIB und WIB) sowie Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte.
Die BaFin passt damit die Praxis ihrer bei Wertpapierprospekten bereits üblichen Vorgehensweise an. Hintergrund sind Gesetzesänderungen durch das Anlegerschutzstärkungsgesetz, die mit Jahresbeginn in Kraft getreten sind.
Um folgende Dokumente geht es:
- gebilligte Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte sowie Nachträge dazu,
- zur Veröffentlichung gestattete Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIBs) sowie deren aktualisierte Fassungen,
- zur Veröffentlichung gestattete Wertpapier-Informationsblätter (WIBs) sowie deren aktualisierte Fassungen.
Die BaFin wird diese Unterlagen auf ihrer Webseite nach eigenen Angaben für mindestens zehn Jahre zugänglich halten. Die Veröffentlichung der Dokumente durch die BaFin ersetzt nicht die Veröffentlichung durch den Anbieter selbst.
Bei Wertpapier-Prospekten, die nicht von der BaFin gebilligt werden, sondern nach Deutschland notifiziert werden, gibt es weiterhin keine pdf-Dateien in der BaFin-Datenbank. Beispiel: In den letzten zwei Jahren lagen ECOreporter mehrere Wertpapier-Prospekte vor, die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligt wurden. Dabei handelt es sich um die Finanzaufsicht von Luxemburg. Diese Prospekt-Billigungen wurden der BaFin gemeldet und dann in der BaFin-Datenbank als Datensatz aufgeführt.